Privater Sicherheitsdienst als Unterstützung der Polizei

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Mit Sicherheitssystemen das eigene Leben verbessern

Schön, dass ihr meinen neuen Blog über Sicherheitssysteme gefunden habt und euch auch für dieses Thema interessiert. Ich wünsche euch beim Lesen meiner Beiträge viel Spaß. Für mich ist es wichtig, dass ich mich in meinen eigenen vier Wänden sicher fühle und weiß, dass Einbrecher nur schwer bei mir zu Hause eindringen können. Damit ich ein hohes Sicherheitsgefühl habe, habe ich mich umfassend informiert und mir ein System angeschafft, das genau zu meinen Voraussetzungen passt. Ich schlafe dadurch besser und wache ausgeruht auf. Auch wenn ich im Urlaub bin, kann ich entspannen, da die Technik mein Haus einbruchssicher macht. Über meine Erfahrungen mit Sicherheitssystemen schreibe ich hier in regelmäßigen Abständen. Du willst dir ein Sicherheitssystem anschaffen? Besuche meinen Blog, ich zeige dir alle Vorteile.

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Privater Sicherheitsdienst als Unterstützung der Polizei

30 November 2023
 Kategorien: Sicherheit, Blog


Die Polizei ist ein staatliches Organ, das die Aufgabe hat, im öffentlichen Raum für Ordnung zu sorgen und die Bürger dazu zu bringen, die Gesetze zu beachten. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben hat die Polizei weitgehende Vollmachten durch den Gesetzgeber. Trotzdem ist sie nicht in der Lage, alle Aufgaben zu erfüllen. Darum wird sie bei ihrer Tätigkeit durch den privaten Sicherheitsdienst, auch Wachdienste oder Security genannt. Was sind diese Sicherheitsdienste und wo werden sie eingesetzt? Obwohl die Angehörigen der Wachdienste Uniformen tragen und mitunter sogar bewaffnet sind, handelt es sich nicht um Polizisten. Sie unterstützen die Polizei in deren Tätigkeit, haben aber nicht solche weitreichenden Befugnisse. Private Wachleute sind in der Regel Mitarbeiter einer Wach- & Schließgesellschaft und somit Beschäftigte in der Privatwirtschaft, während Polizisten Beamte, also Staatsangestellte, sind. Trotzdem erfüllt das private Sicherheitspersonal ähnliche Aufgaben wie die Polizei.


Viele Wachleute werden zum Beispiel zum Objektschutz eingesetzt. Ihre Aufgabe besteht darin, ein bestimmtes Gebäude zu bewachen und Schäden wie Einbrüche, Feuer oder Diebstähle zu verhindern. Größere Firmen und Einkaufszentren beschäftigen beispielsweise einen Betriebsschutz, der darauf achtet, dass nach Feierabend keine Schäden entstehen. Öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Behörden beschäftigen ebenfalls Sicherheitsleute, die dort für Ruhe und Ordnung sorgen. Andere Wachleute sind für den Veranstaltungsschutz zuständig. Die Ordner kontrollieren, ob die Gäste Eintrittskarten haben und dürfen auch Taschen kontrollieren, um sicherzustellen, dass keine Drogen, Alkohol, Feuerwerkskörper oder Waffen eingeschmuggelt werden. Am glamourösesten ist die Arbeit der Personenschützer, besser als Bodyguards bekannt. Sie schützen prominente Persönlichkeiten vor gewalttätigen Übergriffen und riskieren dafür notfalls ihr Leben. Welche Befugnisse hat ein privater Sicherheitsdienst? Auch wenn viele Wachleute auf den ersten Blick wie Polizisten aussehen, haben sie doch nicht die Befugnisse der Polizei, da Wachleute im juristischen Sinn Privatpersonen sind.


Das bedeutet, Angehörige des Sicherheitsdiensts haben dieselben Rechte und Pflichte wie jeder andere Bürger auch. Werden sie Zeuge einer Straftat, sind sie beispielsweise berechtigt einzuschreiten und die Straftat zu verhindern bzw. um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Wird jemand zum Beispiel auf frischer Tat bei einem Einbruch oder Diebstahl ertappt, darf die Security die Person oder Personen so lange festhalten, bis die Polizei eintrifft. Nur die Polizei darf Verdächtige durchsuchen und deren Identität feststellen. Eine Ausnahme gilt bei Veranstaltungen. Hier gehört es sogar ausdrücklich zu den Aufgaben der Sicherheitskräfte, Taschen zu durchsuchen und auch die Kleidung nach versteckten Waffen oder illegalen Dingen wie Alkohol oder Drogen abzutasten. Von ihrer Schusswaffe dürfen Wachleute nur unter außergewöhnlichen Umständen Gebrauch machen. Die treten dann ein, wenn entweder ihr eigenes Leben oder das von Dritten gefährdet ist und nur durch den Schusswaffengebrauch gerettet werden kann. Diese Umstände sind jedoch in der Praxis sehr selten.